KL-Certification GmbH

Smarte Zertifizierung - made in Germany

Gegründet als Tochter der IB-Lenhardt AG , einer der führenden Anbieter für den globalen Marktzugang, bietet die KL-Certification GmbH Zertifizierungsdienstleistungen für Europa und in naher Zukunft auch für die USA, Kanada und Japan an.

"Wir unterstützen unsere Kunden beim Markteintritt", sagt Daniel Lenhardt, Geschäftsführer der KL-Certification. "Den Weg für einen reibungslosen Marktzugang ebnen, das ist unser Geschäft."

Oliver Kneip

Nachdem ich mehr als ein Jahrzehnt im Zulassungsgeschäft gearbeitet habe, kommt jetzt der Punkt mein eigenes Unternehmen zu starten und all meine Erfahrungen und Kenntnisse in den Aufbau einer neuen Zertifizierungsstelle einzubringen. "Ich liebe meine Arbeit, aber ich werde keine Zeit mehr mit unwichtigen administrativen Tätigkeiten verschwenden." Mein Liebe zum Ingenieursberuf und meine Begeisterung für Software bilden die Grundlage für eine neue Definition von Service und Kundenbetreuung. Der Mensch tritt wieder in den Vordergrund und gleichzeitig werden die Möglichkeiten der Automatisierung voll ausgeschöpft.

Passion
"Den Kunden und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen und durch Unterstützung des Kunden Erfolg zu haben, das ist meine Leidenschaft."
Person
Durch Ruhe und Überlegen lenke ich meine Kollegen auf den richtigen Weg, um unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Interessen
Wenn ich nicht Zeit mit meinem Sohn verbringe, versuche ich, mit den technischen Innovationen im elektronik Bereich Schritt zu halten und eigene Softwareprojekte zu entwickeln.

Daniel Lenhardt

Nach meinen ersten Erfahrungen im Zulassungsgeschäft habe ich 2010 beschlossen, den Markt zu verändern. Mein eigenes Unternehmen basiert auf der Idee, meinen Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. "Nur ein zufriedener Kunde kommt wieder.“

Passion
"Der Erfolg meiner Kunden ist meine Leidenschaft. Die Unterstützung meiner Kunden auf dem Weg in den Markt und die Fokussierung auf ihre spezifischen Bedürfnisse sind mein Ziel und meine Motivation. "
Person
Als sehr ungeduldiger Mensch vertraue ich auf meine Familie und meine beiden Söhne um Ruhe zu finden.
Interessen
"Nachdem ich zusammen mit einem Freund die Freiheit über den Wolken erlebt habe, bin ich ein leidenschaftlicher Flieger geworden und versuche so viel Freizeit wie möglich in der Luft zu verbringen."

Philipp Gräf

Nach dem Start meiner Karriere im üblichen Fahrwasser, Studium und erste Anstellung, habe ich die Gelegenheit genutzt etwas zu verändern. Mit der KL-Certification GmbH kann ich meine Überzeugung leben, mit Menschen in einer freundlichen Atmosphäre zu arbeiten und Erfolg für meine Kunden und mich zu haben. Mit der Unterstützung meiner Frau und meines Sohn nehme ich an der Neugestaltung der Zertifizierungswelt teil.

Passion
Es ist meine Leidenschaft, mit Menschen zu arbeiten und sie bei der reibungslosen und zeitnahen Bearbeitung Ihrer Projekte zu unterstützen.
Person
Als Perfektionist verliere ich mich gerne in Anforderungen und Vorschriften auf der Suche nach der besten Lösungen für meine Kunden.
Interessen
Ich genieße es Zeit mit meinen Freunden und der Familie zu verbringen und eine gute Zeit zu haben.

Kundenorientierung

"Wir machen Geschäfte mit Menschen. Das ist unsere Leidenschaft. "(P. Graef)
Auch wenn wir in unserer täglichen Arbeit meist Papier bearbeiten, so wird jedes Projekt letztendlich von Menschen betreut und hier liegt unser Fokus.

made in germany

"Wir transportieren deutsche Ingenieurskunst in die Welt." (D. Lenhardt)
Durch die Besinnung auf die Tradition deutscher Ingenieure, übertragen wir das deutsche Qualitätsdenken in die Welt der Zertifizierung.

security

Schnell & Zuverlässig

"Durch Optimierung von Prozessen und die Fokussierung auf das Wesentliche im Projekt verkürzen wir die Gesamtlaufzeit." (O. Kneip)
Durch den Einsatz innovativer Software-Ansätze können wir uns auf das eigentliche Engineering konzentrieren und so die Laufzeiten unserer Projekte zum Vorteil unserer Kunden reduzieren.

Europe

Im Jahr 1999 hat die EU den Binnenmarkt für Funkanlagen durch die Einrichtung der Richtlinie für Funk- und Telekommunikationsterminals (R & amp; TTE -Richtlinie) liberalisiert. Um den Binnenmarkt für Waren weiter zu vereinfachen und die Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz von Produkten zu schaffen hat die Europäische Union 2008 das New Legislation Framework eingeführt. Mit diesem neuen Rechtsrahmen hat die EU die Qualität der Konformitätsbewertung erhöht und Überwachung des Marktes verbessert. Im Rahmen dieses neuen Frameworks setzt die EU auch die Richtlinie zur Elektromagnetische Verträglichkeit - Richtlinie 2014/30 / EU, die Niederspannungsrichtlinie - Richtlinie 2014/35 / EU und die Richtlinie für die Bereitstellung von Funkanlagen - Richtlinie 2014/53 / EU, auch bekannt als RED, um.

Wir beginnen mit der Definition von Funkgeräten im Sinne der Funkgeräterichtlinie (RED), die laut Artikel 2.1 (1) eine Funkanlage als ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das zum Zweck der Funkkommunikation und/oder der Funkortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlt und/oder empfängt, oder ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das Zubehör, etwa eine Antenne, benötigt, damit es zum Zweck der Funkkommunikation und/oder der Funkortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen kann, definiert wird. Wir weisen darauf hin, dass Radioempfänger laut dieser Definition explizit von der RED abgedeckt werden.

Um den Geltungsbereich weiter zu spezifizieren, möchten wir erwähnen, dass Radiosender in Fahrzeugen wie Autos, Wohnwagen, Zügen usw mit den Anforderungen der RED übereinstimmen, müssen auch wenn es einige Ausnahmen gibt, die hier nicht weiteer diskutiert werden. Auch RFID-Tags sind von der RED abgedeckt.

Verantwortlicher

Die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union definieren vier verantwortliche Parteien. Den Hersteller , seinen autorisierten Vertreter, den Importeur sowie den Händler und definiert sie als "Inverkehrbringer". Unter den Inverkehrbingern bleibt die Hauptverantwortung beim Hersteller. Einige seiner Verantwortlichkeiten sind weiteer unten aufgeführt.

Der Hersteller muss das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und sicherstellen, dass das Gerät in wenigstens einem EU Mitgliedsstaat betrieben werden kann. Er ist verantwortlich für die Erstellung der technischen Dokumentation und das Ausstellen eines Konformitätserklärung (DoC) sowie für die korrekte Kennzeichnung des Produkts. Es kann erforderlich sein, Prüfungen an auf dem Markt befindlichen Geräten durchzuführen.

Mit einem schriftlichen Auftrag kann der Hersteller einen Bevollmächtigten ernennen, der einige seiner Verantwortlichkeiten übernimmt. Dieses Mandat beinhaltet zumindest die Verpflichtung, die Konformitätserklärung (DoC) und die technische Dokumentation den nationalen Marktüberwachungsbehörden für bis zu 10 Jahre nach Inverkehrbringen der Funkanlage zur Verfügung zu stehen. Auch alle anderen oben genannten Aufgaben können an einen Bevollmächtigten übertragen werden.

Der Importeur einer Funkausrüstung muss sicherstellen, dass er nur Geräte in Verkehr bringt, die die Konformitätsanforderungen erfüllen und dass der Hersteller seine Verpflichtungen aus der Funkgeräterichtlinie (RED) korrekt befolgt hat.

Und schließlich muss auch der Händler die Forderungen der Funkgeräterichtlinie (RED) beachten, wenn er Geräte auf dem Markt zur Verfügung stellt. Dazu gehört neben der korrekten Kennzeichnung eines Gerätes auch die Bereitstellung vollständiger Anleitungen und Sicherheitshinweisen sowie das Sicherstellen, das der Hersteller seinen Verpflichtungen aus der Funkgeräte-Richtlinie ordnungsgemäß nachgekommen ist. Grundlegende Anforderungen

Gemäß der Funkgeräterichtlinie (RED) muss jede Funkeinrichtung so konstruiert sein, dass die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Haustieren , die elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne der EMV-Richtlinie und schließlich die effektive Nutzung des Funkspektrums sichergestellt wird, um Störungen zu vermeiden.

Kennzeichnung

Die Funkgeräterichtlinie (RED) verpflichtet den Hersteller, das CE-Kennzeichen auf dem Gerät anzubringen, wenn er es auf den Markt bringt. Das CE Zeichen hat dabei eine Mindesthöhe von 5 mm und muß sichtbar und leserlich auf der Verpackung angebracht sein. Wenn die Art des Funkgeräts diese Kennzeichnung nicht zulässt, darf der Hersteller die Größe verringern, wenn die Sichtbarkeit und Lesbarkeit hierdurch nicht beeinträhchtigt wird. Ist eine Kennzeichnung des Gerätes nicht möglich, kann das CE Zeichen auch auf der Verpackung angebracht werden.

Wurde eine notifizierte Stelle (Notified Body) in das Konformitätsbewertungsverfahren einbezogen , muss die CE-Kennzeichnung durch die Kennnummer der benannten Stelle in der gleichen Höhe wie das CE-Zeichen ergänzt werden.

Benannte Stelle (Notified Body)

Eine benannte Stelle (Notified Body) ist eine dritte Partei, die von der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats, des EWR-Mitgliedstaates oder einer anderen notifizierenden Stelle benannt wird , das mit der Europäischen Union ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Agreement - MRA) zur Durchführung der Konformitätsbewertung abgeschlossen hat.

Eine Liste der benannten Stellen nebst Adressdaten und Umfang der jeweiligen Notifizierung steht auf der Website der Europäischen Kommission zur Verfügung.

Wendet der Hersteller keine oder nicht die gesamte harmonisierte Norm zur Konformitätsbewertung an, um Artikel 3.2 und 3.3 der Funkgeräterichtlinie (RED) zu erfüllen, so muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter bei der Konformitätsbewertung eine benannten Stelle einbeziehen. Eine Liste aller harmonisierten Normen nebst Titel und Verweis auf die RED ist auf der Webseite der Europäischen Kommission verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass nur die neueste im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Liste Gültigkeit hat.

Die Beauftragung einer bennaten Stelle zur Durchführung einer Konformitätsbewertung eines Funkproduktes auf freiwilliger Basis steht jedem Hersteller jederzeit offen.

Marktüberwachung

Es obliegt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen, dass die unter der Funkgeräterichtlinie (RED) in Verkehr gebrachten Geräte, den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Hierzu führen diese Marktüberwachungsmaßnahmen durch.

USA

Verantwortlich für die zwischenstaatliche und internationale Kommunikation, sei es per Funk, Fernsehen, Draht, Satellit oder Kabel ist die US amerikanische Regierungsbehörde Federal Communication Commission oder kurz FCC. Sie erläßt und überwacht die Kommunikationsgesetze und Vorschriften, wie sie im Code of Federal Regulations (CFR) Titel 47 enthalten sind Einige dieser Vorschriften sind hier im Original als Referenz aufgeführt:

  • Part 15 - regulations for intentional, unintentional, or incidental radiators that are operated without an individual license
  • Part 18 – regulations for industrial, scientific, and medical equipment (ISM) emitting electromagnetic energy on frequencies within the radio frequency spectrum
  • Part 22 - requirements and conditions for licensed radio stations operating in the Public Mobile Services (e.g. GSM 850 MHz).
  • Part 24 - requirements and conditions for licensed PCS radio stations (e.g. GSM 1900 MHz).
  • Part 27 - requirements and conditions for licensed wireless communications services (e.g. LTE 1700 MHz).
  • Part 74 – regulations applicable to the Auxiliary and Special Broadcast and Other Program Distributional Services (e.g. wireless microphones).
  • Part 90 - requirements and conditions for licensed radio communications systems in the Public Safety, Industrial/Business Radio Pool, and Radio location Radio Services
  • Part 101 - requirements and conditions for licensed private operational, common carrier, 24 GHz Service and Local Multipoint Distribution Service fixed and microwave operations

Telecommunication Certification Bodies (TCBs)

Um die Einführung neuer und innovativer Produkte in den US-amerikanischen Markt zu erleichtern, hat die Federal Communication Commission (FCC) 1998 das TCB-Programm (Telecommunication Certification Body) ins Leben gerufen. Zusammen mit einer gegenseitigen Anerkennungsvereinbarung (MRA) zwischen den USA und einem Drittstaat, autorisiert das Programm eine private Firma in einem vom MRA abgedeckten Land, die Zertifizierung von Geräten durchzuführen. Im Jahr 2014 aktualisierte die FCC ihre Regeln und nahm sich selbst von der Erteilung von Zulassungen aus. Somit ist der TCB Ihr Ansprechpartner für die Produktzulassung und die Bewertung Ihres Geräts gemäß den FCC-Bestimmungen und Vorschriften.

Prozedur

Das Zulassungsverfahren in den USA verfolgt einen sehr geradlinigen Ansatz und ermutigt den Hersteller von Kommunikationsgeräten, die für sein Produkt notwendigen Anforderungen selbst zu bestimmen. Nach Auswahl des anzuwendenden Verfahrens, weitere Details sind weiter unten beschrieben, muß das Gerät die entsprechenden Konformitätstests erfüllen, richtig beschriftet werden und die anzuwendenden Hinweise im Handbuch enthalten.

Der erste Schritt zur Bestimmung des anzuwendenden Verfahrens ist Part 2 der FCC-Regeln, da hier die zugewiesenen Frequenzbereiche mit den spezifischen Regularien verknüpft werden. Damit ergibt sich auch das zu befolgende Genehmigungsverfahren, wie z.B. das Supplier Declaration of Conformity oder das Zertifizierungsverfahren. Wobei letzteres die Beteiligung eines Telecommunication Certification Bodies erfordert. Die oben genannte Konformitätsprüfung sollte in einem akkreditierten und anerkannten Prüflabor durchgeführt werden. Eine Liste von entsprechenden Laboratorien ist auf der FCC-Website verfügbar. Abhängig von der Art des anwendbaren Genehmigungsverfahrens kann der Genehmigungsnachweis entweder die SDoC selbst sein oder das vom TCB ausgestellte Zertifikat. Auch bei der Kennzeiochnung des Gerätes kommt es auf das jeweilige Genehmigungsverfahren an, ob das Gerät wie beim SdoC verfahren eine eindeutige Identifikation, Name oder Modellnummer aufweisen muss, oder, im Falle des Zertifizierungsverfahren mit einer FCC-ID gekennzeichnet wird. Die FCC-ID ist ein eindeutiger Indentifikator und setzt sich aus dem 3 oder 5-stelligen Grantee-Code , der von der FCC vergeben wurde und den Hersteller identifiziert sowie dem vom Hersteller selbst vergebenen, aus bis zu 14 arabischen Ziffern, Großbuchstaben und dem Bindestrich bzw. einer Kombination daraus bestehenden und das Equipment repräsentierden Produktcode. Zusätzliche gesetzliche und regulatorische Hinweise im handbuch oder auf dem Gerät selbst können abhängig vom anzuwendenden Regelteil notwendig sein. Jetzt ist das Produkt bereit für Herstellung, Import und Verkauf auf dem US amerikanischen Markt. Bitte beachten Sie, dass Änderungen oder Modifikationen am Gerät überwacht und anhand der Regeln und Vorschriften der FCC bewertet werden müssen.

Japan

Mit dem Ziel, die Konformitätsbewertungsverfahren für eine breite Palette von Telekommunikationsgeräten zu modernisiieren und zur Erleichterung des Handels zwischen Japan und der Europäischen Union trat am 1. Januar 2001 ein Abkommen über sie gegenseitige Anerkennung in Kraft, Für Japan ist dies das erste bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung Es sieht vor Konformitätsbewertungsstellen (CAB) und die Ergebnisse der von ihnen im Rahmen der jeweiligen technischen Vorschriften durchgeführten Gerätezertifizierung anzuerkennen.

Registered Certification Body (RCB)

Im Bemühen, den administrativen Anteil für Lizenzanträge zu reduzieren und die Belastung für die Antragsteller zu verringern, wurde das Technical Regulations Conformity Certification System eingeführt. Eine durch den Minister für Innere Angelegenheiten und Kommunikation (MIC) in diesem System eingesetzte Registrierte Zertifizierungsstelle (RCB) zertifiziert bestimmte Funkkomponenten wie Wireless Local Area Network (Wlan) -Geräte oder Kfz-Radargeräte. Dabei wird die Konformität der Produkte mit den anwendbaren Verordnungen des Ministeriums, den Vorgaben des Radiogesetzes sowie den vorgeschriebenen technischen Vorschriften begutachtet. Der Registered Certification Body (RCB) ist also mit der Zertifizierung und damit der Begutachtung der Konformität von Funkprodukten mit den technischen Standards des japanischen Funkgesetzes betraut.

Prozedur

Abhängig von der Art des Gerätes benötigt ein sogenanntes Specified Radio Equipment entweder ein vereinfachtes Lizenzantragsverfahren ohne Vorort Inspektion des fertigen Gerätes, eine Pauschalgenehmigung für ganze Produktgruppen oder eine Produktspezifische Lizenz. Die spezifischen Vorschriften für Zulassungen drahtgebundener und drahtloser Geräte sind als Gesetze und Verordnungen strukturiert. Dabei enthalten die Verordnungen meist die technischen Rahmenbedingungen während das Gesetzt die Eckdaten des Genehmigungsverfahren (Konformitätsbewertung) definiert. Das sogennnate Specified Radio Equipment wird wie folgt kategorisiert:

  • Category 1: Unlicensed station: 17 classes (Specified Radio Equipment specified in Article 38-2, paragraph 1, item 1 of the Radio Act). These are generally low power (< 1W) devices.
  • Category 2: Licensed station (Blanket License): 31 classes (e.g., mobile phones) (Specified Radio Equipment specified in Article 38-2, paragraph 1, item 2 of the Radio Act).
  • Category 3: Licensed station (Others): 75 classes (e.g., basestations) (Specified Radio Equipment specified in Article 38-2, paragraph 1, item 3 of the Radio Act).

Testen

Im Rahmen der Zertifizierung durch den Registered Certification Body (RCB) wird an einem der Produktion entnommenen Muster stellvertretend für die gesamte Produktion eine Prüfung durchgeführt (offiziell als ""construction design"" bezeichnet) Im Mai 1998 erweiterte der Minister für Inneres und Kommunikation das Zertifizierungssystem durch die Einführung einer Bewertung von Produktentypen, die der Massenfertigung entspringen (Typenzulassung)

Kennzeichnung

Jedes zugelassene Produkt muss ein Zertifizierungszeichen aufweisen, das sich aus einer dreistelligen Kennung für die Zertifizierungsstelle (RCB), einem Bindestrich und sechs Ziffern, die das spezifische Produkt identifizieren zusammensetzt. Das Label wird durch Hinzufügen des Technical Conformity Mark, einen stilisierten Transistor vervollständigt.

Canada

Innovation, Science and Economic Development Canada, kurz ISED, hat die Aufgabe, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der kanadischen Industrie zu steigern. In diesem Zuge stellt das Certification and Engineering Bureau der ISED ihre Zertifizierungsdienstleistung für Geräte mit Funkkomponente sowie den Registrierungsservice für Endgeräte bereit. Prüfungen von Funk- oder Endeinrichtungen, zum Nachweis der Konformität zu den Standards von ISED, werden in privaten Laboratorien durchgeführt. Um die negativen Auswirkungen des Betriebs von Funkgeräten auf die Innovation, die Wissenschaft und die wirtschaftliche Entwicklung zu minimieren schreibt Kanada technische Standards vor, die jedes in Kanada hergestellte, importierte oder verkaufte Funkprodukt erfüllen muss. Dies umfasst auch Einhaltung der von Health Canada festgelegten Grenzwerte für die Exposition gegenüber Radiowellen und die spezifische Absorptionsrate (SAR). Eine Liste aller Funkkommunikationsgeräte, die für die Verwendung in Kanada zugelassen sind, wird von der Radio Equipment List (REL) -Datenbank bereitgestellt.

Foreign Certification Body (FCB)

Am 21. September 2017 unterzeichneten Kanada und die Europäische Gemeinschaft das sogenannte CETA Abkommen. Auf Grundlage diesen Abkommens erkennt Innovation, Science and Economic Development Canada (ISED) ausländische Zertifizierungsstellen (FCB) an, die in Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen von ISED Produkte für den kanadischen Markt zertifizieren.

Prozedur

Alle Funkgeräte, Störungen verursachende Geräte sowie Netzabschlussprodukte unterliegen den kanadischen Vorschriften. Die von Innovation, Science and Economic Development Canada (ISED) festgelegten technischen Vorschriften gelten für die hier aufgelisteten Produkte: Funkgeräte sind Produkte oder Kombinationen von Produkten, die für die Funkkommunikation bestimmt sind oder verwendet werden können (dies schließt eine breite Palette an Geräten ein beginnend mit funkbasierenden Autoalarmanlagen bis hin zu Hochleistungs-Rundfunksendern). Die Gruppe der Störungen verursachenden Geräte umfasst Produkte, Maschinen oder Geräte, bei denen es sich nicht um Funkgeräte handelt, die aber Störungen im Funksprektrum verursachen können (dazu zählen digitale Kompoenenten, die einen Mikroprozessor oder Mikrocontroller verwenden, ebenso wie industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte wie Schaltnetzteile für Halogenlampen). Und schließlich sind Netzabschlussprodukte Geräte wie ein drahtgebundenes Telefon oder Modem, die mit dem kanadischen Telekommunikationsnetz verbunden werden und von einem Fernmeldedienstteilnehmer in seinen Räumlichkeiten benutzt werden können. Die verschiedenen anzuwendenden technischen Vorschriften richten sich nach der Kategorie des Gerätes. Geräte der Kategorie I (die meisten Funkgeräte) müssen den technischen Vorschriften entsprechen und durch Innovation, Science and Economic Development Canada (ISED) oder eine Zertifizierungsstelle begutachtet werden. Alle Ausrüstungsteile der Kategorie I müssen vor der Verwendung in Kanada mit dem Namen des Antragstellers gekennzeichnet sein (d. h. Name des Herstellers, Handelsname oder Markenname) sowie eine Modellnummer und Zertifizierungsnummer tragen. Zu den Geräten der Kategorie I zählen unter anderem Rundfunksender, Empfänger für digitale Scanner, Mobiltelefone und kabellose Geräte wie Telefon, Modellflugzeug Fernbedienung, Funkgaragentoröffner und WLAN-Router. Geräte der Kategorie II müssen ebenfalls den technischen Vorschriften entsprechen, eine Zertifizierung ist jedoch nicht erforderlich. Der Hersteller, Lieferant oder Importeur muss jedoch sicherstellen, dass die anzuwendenden Vorschriften eingehalten werden. Jedes Gerät muss ordnungsgemäß, entsprechend den geltenden Vorschriften, gekennzeichnet sein. Zu den Geräte der Kategorie II gehören elektronische Transformatoren oder Vorschaltgeräte, intelligente Batterieladegeräte, Satelliten - TV - Empfänger, Videorekorder, DVD - Player, Computer oder Geräte, die intern mit einem Takt von mehr als 10.000 Impulsen pro Sekunde betrieben werden. Schließlich müssen auch Netzabschlussgeräte den kanadischen technischen Vorschriften von ISED entsprechen und bei ISED registriert werden.

Kanadischer Repräsentant

Ein kanadischer Repräsentant ist erforderlich, wenn die Firmenanschrift des Antragstellers nicht in Kanada liegt. Der Antragsteller muss eine unterzeichnete Vereinbarung mit seinem kanadischen Repräsentanten besitzen, die die Einzelheiten des Unternehmensvertreters in Kanada klar kennzeichnet. Der kanadische Vertreter ist verantwortlich für die Beantwortung aller Anfragen von Innovation, Science and Economic Development Canada in Bezug auf die zertifizierten Produkte, einschließlich der kostenlosen Bereitstellung von Stichproben aus der Produktion. Der Vertrag des Antragstellers mit dem kanadischen Repräsentanten muss wenigstens solange bestehen wie Geräte auf dem kanadischen Markt angeboten werden.

Kennzeichnung

Vor dem Inverkehrbringen von Produkten, die in Kanada hergestellt werden, und vor der Einfuhr von Produkten, die nach Kanada importiert werden, muss der Importeur oder Vertreiber die Kennzeichnungsanforderungen von Innovation, Science and Economic Development Canada erfüllen. Für die Verwendung eines elektronischen Etiketts gelten besondere Anforderungen. Jedes einzelne zertifizierte Produkt muss ein Etikett tragen, auf dem die HVIN (Hardware Version Identification Number) und die ISED Zertifizierungsnummer (IC ID) angegeben sind. Der Produkt-Marketing-Name (PMN) muss elektronisch (e-etikettiert) oder von außen ersichtlich auf dem Gerät oder der Verpackung angebracht werden oder der dem Produkt beiliegenden bzw. online verfügbaren Produktbeschreibung verfügbar sein . Die PMN-, HVIN- und ISED-Zertifizierungsnummer darf auf das Produkt geätzt, graviert, gestempelt oder dauerhaft gedruckt bzw.an einem fest angebrachten Teil des Produkts angebracht werden. Die Zertifizierungsnummer besteht aus einer 5-stelligen Firmennummer (CN), vergeben vom Certification and Engineering Bureau von Innovation, Science and Economic Development Canada. Auf die CN folgen die bis zu 11 alphanumerischen Zeichen der Unique Product Number (UPN), die der Antragsteller frei zuweisen kann. Sowohl CN als auch UPN sind auf alphanumerische Großbuchstaben (A-Z) und Ziffern (0-9) beschränkt. Die Verwendung von Interpunktionszeichen oder anderen Symbolen ist nicht erlaubt. Die schließt auch die Verwendung sogenannter "Wildcard" -Zeichen wie „XXX“ ein. Falls die Abmessungen des Produkts extrem klein sind oder es nicht praktikabel ist, das Etikett oder die Markierung auf dem Produkt selbst anzubringen und eine elektronische Etikettierung nicht implementiert wurde, muss das Etikett muss an einer prominenten Stelle in der mitgelieferten Bedienungsanleitung aufgeführt werden. Das Benutzerhandbuch darf in einem elektronischen Format vorliegen,muss jedoch leicht beschaffbar sein.

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Heinrich-Hertz-Allee 7, 66386 Sankt Ingbert, Germany

Phone: +49 6894 389112-00

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